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Digitale Kanzlei

Unserer Kanzlei wurde von der DATEV eG das Label „Digitale Kanzlei“ verliehen. Wir werden damit für eine konsequente digitale Strategie und deren Umsetzung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Zertifizierung und sehen uns darin bestätigt, die Abläufe und Strukturen innovativ und zukunftsorientiert zum Wohle unserer Mandanten zu gestalten.

Hier lernen Sie Datev Unternehmen online individuell auf einer persönlichen Tour kennen:

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DATEV - Digitale Kanzlei 2023

Unser Profil auf DATEV SmartExperts:

Label DATEV SmartExpert

Digitale Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung bietet enormes Potential zur Prozessbeschleunigung, -sicherung und -vereinfachung. Die Vernetzung zwischen Unternehmen, Kanzlei und Finanzverwaltungen hebt bei der Implementierung enorme Zeit- und Kostenressourcen.

Alle Dokumente vom Rechnungseingang, Bewegungen der Bank und der Kasse bis zu Ihren Ausgangsrechnungen werden digital aus dem Unternehmen an uns übermittelt.

Belege werden per Scanner oder Handy digitalisiert und in die Belegverwaltung online übertragen. Bereits digitale Belege werden nicht erneut gescannt, sondern lediglich in die Belegverwaltung online übertragen.

Relevante Informationen werden mit Hilfe einer automatischen Rechnungserkennung identifiziert, auf Gültigkeit überprüft und in einem Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch online übernommen.

Zahlungen können aus den Rechnungsbüchern erstellt und digital an die Bank gesendet werden und jederzeit eingesehen und zugeordnet werden.

Welche Vorteile haben Sie konkret?

  • Die durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
  • Der „Pendelordner“ mit der monatlichen Übergabe von Buchungsbelegen entfällt. Belege werden zeitnah übermittelt und verlassen Ihr Haus nicht. Die Buchhaltung kann in kürzeren periodischen Zyklen bearbeitet werden.
  • Manuell erzeugte Fehler werden ausgeschlossen und Daten stehen schneller und genau zur Verfügung.
  • Die Kanzlei arbeitet bereits professionell digitalisiert und kann Sie dadurch bei der Umstellung auf digitale Prozesse optimal unterstützen.
  • Das konsequente Leben digitaler Prozesse im Lohn ermöglicht die elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten sowie Datenübermittlung an alle Institutionen. Auch das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
  • Anfragen können schnell bearbeitet werden, weil die Digitale DATEV-Kanzlei auf Ihre relevanten Daten jederzeit und direkt zugreift.
  • Verstärkte Nutzung von digitalen Lösungen im Bereich Rechnungen. Damit entfällt die Papierrechnung, das Versenden und das Einscannen. Rechnungen werden digital, direkt und ohne manuelle Brüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen.
  • Konsequente Nutzung von Schnittstellen aus Fremdsystemen bzw. Vorerfassungssystemen.
  • Sie haben entscheidungsrelevante Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens immer selbst im Zugriff.

Digitalisierung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die digitale Zusammenarbeit reduziert umfangreiche Papierablagen und vermeidet fehleranfällige und unproduktive Mehrfacherfassungen. Die Vorerfassung der abrechnungsrelevanten Daten in einem von uns zur Verfügung gestellten Vorerfassungsprogramm, oder die Übernahme dieser Daten aus einem bereits bei dem Mandanten eingesetzten Programm, stellt uns die erforderlichen Informationen zur Abrechnung zur Verfügung. Wir greifen dann im Rahmen der Lohnabrechnung auf diese Daten zu und verhindern damit eine Doppelerfassung.

Im Einzelnen profitieren Sie vom digitalen Ablauf:

  • Sie stellen uns erforderliche Dokumente bereit, die wir im Rahmen der Lohnabrechnung mit den Lohndaten auswerten.
  • Nach Abschluss der Datenerfassung können wir Ihnen alle Auswertungen online zur Verfügung stellen. Sie können beispielsweise Brutto-/Nettoabrechnungen, Lohnjournale, Auswertungen und Beitragsnachweiseaktuell abrufen und auch mit bereits erfassten Auswertungen in der Vergangenheit vergleichen.
  • Sie erhalten eine Zahlungsdatei, die nach Ihrer Freigabe unmittelbar über DATEV Unternehmen online oder direkt über Ihr Online-Banking die Zahlungen auslöst.
  • Ihre Arbeitnehmer erhalten termingerecht und unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung online digitale Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
  • Ihre Mitarbeiter können ebenfalls ihre Belege digital zur persönlichen Einkommensteuererklärung archivieren oder direkt beim jeweiligen Steuerberater neben weiteren digitalen Belegen hochladen. Hier können Sie auch Ihr Image als innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber verstärken.

Kontakt

Andreas Köhl
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Niedermayerstraße 4
84028 Landshut

Tel.: +49 871 430 850 0
Fax: +49 871 780 499 76

kanzlei(at)koehl-stb.de
www.koehl-stb.de

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